Patel & Partner - Ihr vertrauenswürdige Team für rechtliche Lösungen.
Wir bei Patel und Partner sind stets bestrebt, Ihnen nicht nur rechtliche Lösungen, sondern auch einen exzellenten Service zu bieten. Ihre Zufriedenheit steht für uns an erster Stelle, und wir möchten sicherstellen, dass Sie sich bei uns gut aufgehoben fühlen.
Die Vorschrift des § 13 RVG legt die Berechnungsgrundlage der Gebührenbeträge bei Abrechnung nach dem Gegenstandswert fest. Somit ist sie gewissermaßen die zentrale Referenz für die Gebührenberechnung. Die Wertstufen bleiben in ihrer bisherigen Form bestehen, jedoch werden lediglich die Gebührenbeträge angepasst.
Wenn Sie Fragen haben, einen Termin vereinbaren möchten oder einfach nur mehr über unsere Dienstleistungen erfahren möchten, zögern Sie nicht, uns zu kontaktieren. Unser erfahrenes und engagiertes Team steht Ihnen jederzeit gerne zur Verfügung.
Sie können uns telefonisch unter der Rufnummer ☎+49 231 123456 erreichen. Egal, ob Sie eine rechtliche Beratung benötigen oder weitere Informationen wünschen, wir sind hier, um Ihnen zu helfen.
Alternativ können Sie uns auch eine E-Mail an ✉: kontakt@patelundpartner senden. Wir legen großen Wert auf eine schnelle und zuverlässige Kommunikation und werden Ihre Anfrage umgehend bearbeiten.
Darüber hinaus laden wir Sie herzlich ein, uns persönlich in unseren Büros zu besuchen. Dort können wir uns in einem persönlichen Gespräch kennenlernen und gemeinsam Ihre Anliegen besprechen. Unsere Adresse lautet:
Patel und Partner Rechtsanwälte
Musterstraße 123
44139 Dortmund
Wir freuen uns darauf, von Ihnen zu hören, und sind entschlossen, Ihnen bei all Ihren rechtlichen Bedürfnissen zu helfen.n.